Es wird ein deutlicher Verbesserungsbedarf für den aktuell von der Bundesregierung vorgelegten Formulierungsvorschlag gesehen. Die Eckpunkte hierfür sind in dem Appell dargestellt und es wird ersucht, diese in den weiteren Verhandlungen zu berücksichtigen. In der vorgelegten Formulierung wird kein Fortschritt für die Kinderrechte gesehen, sondern sogar einen Rückschritt in Bezug auf die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Insbesondere kann auch nicht beabsichtigt sein, die Kindergrundrechte durch eine unbedachte Verortung inmitten der Elternrechte gegen diese in Stellung zu bringen.
Daher positioniert sich das Bündnis entschieden dagegen. Gleichzeitig bietet es Gesprächsbereitschaft und Expertise an, damit fast 30 Jahre nach der Ratifikation der Kinderrechtskonvention durch Deutschland die Kinderrechte Wirkung auf unser gesellschaftliches Zusammenleben und alle Gesetze entfalten.
Es gilt: „Kinderrechte ins Grundgesetz – aber richtig!“
Der Grundschulverband gehört zu den Erstunterzeichnern des Appells.
Hintergrundinformationen finden Sie hier https://www.dkhw.de/fileadmin/Redaktion/1_Unsere_Arbeit/1_Schwerpunkte/2_Kinderrechte/2.17_Kinderrechte_ins_Grundgesetz/Appell_Hintergrundpapier.pdf