Das Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) vom 2. Oktober 2021 beinhaltet die stufenweise Einführung des Rechtsanspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder ab dem Jahr 2026. Damit soll ab 2029 jedes Grundschulkind bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf ganztägige Bildungs- und Betreuungsangebote haben.